Einkauf von Handelswaren und Rohstoffen
Kauft ein Unternehmen beispielsweise Waren im Wert von 1.000 € ein, kann es, falls zum Vorsteuerabzug berechtigt, sich die trotzdem erst zuzahlende "Mehrwertsteuer" (heißt beim Einkauf Vorsteuer) vom Finanzamt später zurückholen. Es ist eine Forderung an das Finanzamt. Zunächst wird allerdings wie folgt gebucht:
Das Konto Wareneingang nimmt auf der Sollseite um den Warenwert (netto) zu, weil es ein Aufwandskonto ist, ebenso steigt das Vorsteuerkonto auf der Sollseite um den Mehrwertsteuerbetrag, da es ein aktives Bestandskonto ist. Das Unternehmen erhält eine Rechnung und somit steigt das Konto Verbindlichkeiten auf der Habenseite, weil dieses Konto ein passives Bestandskonto ist, um den Bruttobetrag.
Der Buchungssatz lautet also:

Wareneingang ...1.000 €
Vorsteuer ............190 €

an Verbindlichkeiten .....1.190 €

Einkauf












Last modified: Wednesday, 19 September 2012, 3:50 PM